Gemeinde Sterley

 

Bürgerservice                                                                                 

 

Kontakt:

 

Gemeinde Sterley

 

Bürgermeisterin :   Ariane Redepenning

                          Roggenkamp 2a

                          23883 Sterley

 

Kontakt :              Tel.  04545 / 279

                           Mobil: 0177 / 5197571

 

                           E-Mail : redepenning@sterley.eu

 

Sprechstunde :     Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr

                        Alte Dorfstraße 35 , Achtung neuer Eingang !

                          (In den Ferien nur mit Termin)

 

  

Bürgerbüro des Amtes Lauenburgische Seen in Sterley

 

ab Dienstag den 24.August wieder geöffnet !!!

 

Achtung !! In den neuen Räumen im Erdgeschoss, neuer Eingang !!!

 

Öffnungszeiten:

Di. 9.00 - 13.00 Uhr // 14.00 - 17.00 Uhr

Fr. 9.00 - 12.00 Uhr

 

Tel: 04545 / 789089

 

Alte Dorfstraße 35 (Kulturzentrum Sterley)

23883 Sterley 

 

Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen

 

Fünfhausen 1

23909 Ratzeburg

 

Tel: 04541 / 8002-0

 

E-Mail: kontakt@amt-lauenburgische-seen.de

 

Polizei

 

Polizei Notruf 110, Feuerwehr Notruf 112

 

Polizeistation Mölln, Mühlenplatz 7, Tel.:04542-8 09 90

 
 

 

Schiedsmann im Amt Lauenburgische Seen


Schiedsmann               Adresse                                        Telefon
Holger Großefeste      Groß Grönau                                 04509/707261

 


Als neutrale Gütestelle sind die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Schleswig-Holstein die richtige Anlaufstelle für Sie!

 


Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind für Sie da, wenn…
…Sie mit ihrem Nachbarn erbittert um herüberragende Äste und Zweige, Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern oder Ähnlichem streiten;
…Sie jemand beleidigt oder in ihrer persönlichen Ehre verletzt hat
In diesen Fällen darf die Bürgerin / der Bürger nicht mehr den direkten Weg zum Amtsgericht nehmen.
Es muss zunächst eine Schlichtungsinstitution - zum Beispiel Schiedsfrauen und Schiedsmänner - aufgesucht und der Versuch einer schiedlich-friedlichen Streitbeilegung gemacht werden.
Um die Amtsgerichte von bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entlasten, gilt in Schleswig-Holstein seit dem 01. 03. 2002 das sogenannte „Landesschlichtungsgesetz.“
Danach dürfen - basierend auf einem Ermächtigungsgesetz des Bundes (§ 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung) - kostspielige Klagen erst zugelassen werden, wenn zuvor eine Einigung bei einer neutralen Gütestelle versucht wurde.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner müssen immer wieder feststellen, dass sich die Kosten- und Nerven schonende Institution Schiedsamt noch nicht so recht herumgesprochen hat.
Daneben leistet jede erfolgreiche Schlichtung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu einer außergerichtlichen Streitkultur in der Gesellschaft.
Erst wenn Einigungsversuche ohne Erfolg bleiben, kann die Klage zusammen mit einer vom Schiedsamt ausgestellten Bescheinigung beim Gericht erhoben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde Sterley