Bürgerservice
Kontakt:
Gemeinde Sterley
Bürgermeisterin : Ariane Redepenning
Roggenkamp 2a
23883 Sterley
Kontakt : Tel. 04545 / 279
Mobil: 0177 / 5197571
E-Mail : redepenning@sterley.eu
Sprechstunde : Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr
Alte Dorfstraße 35 , Achtung neuer Eingang !
(In den Ferien nur mit Termin)
Bürgerbüro des Amtes Lauenburgische Seen in Sterley
ab Dienstag den 24.August wieder geöffnet !!!
Achtung !! In den neuen Räumen im Erdgeschoss, neuer Eingang !!!
Öffnungszeiten:
Di. 9.00 - 13.00 Uhr // 14.00 - 17.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Tel: 04545 / 789089
Alte Dorfstraße 35 (Kulturzentrum Sterley)
23883 Sterley
Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen
Fünfhausen 1
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 / 8002-0
E-Mail: kontakt@amt-lauenburgische-seen.de
Polizei
Polizei Notruf 110, Feuerwehr Notruf 112
Polizeistation Mölln, Mühlenplatz 7, Tel.:04542-8 09 90
Schiedsmann im Amt Lauenburgische Seen
Schiedsmann Adresse Telefon
Holger Großefeste Groß Grönau 04509/707261
Als neutrale Gütestelle sind die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Schleswig-Holstein die richtige Anlaufstelle für Sie!
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind für Sie da, wenn…
…Sie mit ihrem Nachbarn erbittert um herüberragende Äste und Zweige, Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern oder Ähnlichem streiten;
…Sie jemand beleidigt oder in ihrer persönlichen Ehre verletzt hat
In diesen Fällen darf die Bürgerin / der Bürger nicht mehr den direkten Weg zum Amtsgericht nehmen.
Es muss zunächst eine Schlichtungsinstitution - zum Beispiel Schiedsfrauen und Schiedsmänner - aufgesucht und der Versuch einer schiedlich-friedlichen Streitbeilegung gemacht werden.
Um die Amtsgerichte von bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entlasten, gilt in Schleswig-Holstein seit dem 01. 03. 2002 das sogenannte „Landesschlichtungsgesetz.“
Danach dürfen - basierend auf einem Ermächtigungsgesetz des Bundes (§ 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung) - kostspielige Klagen erst zugelassen werden, wenn zuvor eine Einigung bei einer neutralen Gütestelle versucht wurde.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner müssen immer wieder feststellen, dass sich die Kosten- und Nerven schonende Institution Schiedsamt noch nicht so recht herumgesprochen hat.
Daneben leistet jede erfolgreiche Schlichtung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu einer außergerichtlichen Streitkultur in der Gesellschaft.
Erst wenn Einigungsversuche ohne Erfolg bleiben, kann die Klage zusammen mit einer vom Schiedsamt ausgestellten Bescheinigung beim Gericht erhoben werden.